TOP Ö 11: Sondersatzung über die Festsetzung der anrechenbaren Breite und des Anteils der Beitragspflichtigen am Aufwand für den Ausbau der Fußgängergeschäftsstraße "Schützenstraße" (von der Einmündung in die La-Roche-Sur-Yon-Straße bis Einfahrt PuK-Parkhaus)gemäß § 4 Abs. 5 Straßenbaubeitragssatzung